Deichhörn – Bebauungsplan (005-2019)

Der Bebauungsplan Nr. 212 C (Deichhörn Mitte) steht am 22.01.2019 erneut auf der Agenda des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Umweltschutz.

Nun beantragt der Eigentümer des Grundstückes der ehemaligen Kuranlage Deichhörn, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Aktuell geht es um den Bereich des ehemaligen Restaurant- und Saalgebäudes. Laut den urprünglichen Plänen sollten diese Gebäude auf dem Deichhörn-Gelände erhalten bleiben und renoviert werden.  Die Gebäude wurden aber zwischenzeitlich abgebrochen. Mit dem Bebauungsplan soll daher die Möglichkeit zur Errichtung von Ferien- und Dauerwohnungen sowie des Neubaus eines Gaststättenbetriebes geschaffen werden.

Alle BürgerInnen hatten in der Zeit vom 15.11.2018 bis 17.12.2018 die Möglichkeit, den B-Plan 2012 C einzusehen und ggf. Einwendungen einzubringen. Im kommenden Ausschuss werden die Inhalte der Planung, die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge besprochen. Interessierte sind im Ausschuss herzlich willkommen. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde ist es auch für sie möglich, weiterführende Fragen zu stellen.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umweltschutz:
22.01.2019 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathaus II (Langendamm)!

Die Bebauung auf dem Deichhörn-Gelände hat in der Vergangenheit schon für viel Diskussionstoff gesorgt. Mit diesem Projekt sind viele Gefühle verbunden. Einige sehen es als eine Möglichkeit, um aus den städtischen Schulden herauszukommen oder diese zumindest zu verringern. Für einige ist es schlicht ein Investionsprojekt, das Rendite abwerfen soll. Andere befürchten, dass der Künstlerort Dangast zerstört wird. Wieder andere sind einfach nur überfordert angesichts der Touristenströme, die in Dangast einfallen. Dann gibt es Menschen, die uns vor der Zerstörung der Natur und damit vor der Zerstörung unseres Erhohlungsraumes warnen. Und leider gibt es auch immer mehr Menschen, die diesem Entwicklungsprozess auf dem Deichhörn-Gelände ohnmächtig gegenüberstehen und sich von Politik und Verwaltung alleingelassen fühlen.

 

Abwägung des B-Plans 212 C

Meine Ratskollegin Cordula Breitenfeldt und ich haben uns intensiv mit der Abwägung zu dem Bauprojekt auf dem Deichhörn-Gelände auseinandergesetzt.

Wir danken an dieser Stelle auch für die enorme sachliche Unterstützung einiger Bürgerinnen und Bürger!

Wir möchten an dieser Stell kurz etwas zu einzelnen Punkten in der verwaltungsseitigen Abwägung zum Bebauungsplan 212 C sagen.

 

Der Bebauungsplans 212 C erfordert ein Verkehrskonzept


Bereits auf  der Seite 1/Nr.1 der Abwägung stolpern wir über eine Aussage. „….Die Realisierung der gutachterlich genannten Maßnahmen wird im Rahmen der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Ortschaft Dangast einer politischen Beratung zugeführt.“

Ein Verkehrskonzept für Dangast wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie von uns schon lange gefordert.

Was bedeutet „einer politischen Beratung zugeführt“ konkret? 
Wird ein Verkehrskonzept erarbeitet und verbindlich umgesetzt: ja oder nein?
Gibt es eine konkrete Zeitschiene, in der dies erfolgen soll?
Oder handelt es sich doch mal wieder um leere Versprechungen in der Hoffnung, dass man sich nach einiger Zeit darin nicht mehr erinnert?

 

Altlasten nicht nur in Langendamm ein Thema

 

Auch auf dem Deichhörn Gelände befinden sich Altlasten. Ähnlich wie in Langendamm ist nicht bekannt, wo sich überall konkret Altlasten im Boden befinden sowie um welche Schadstoffe es sich im einzelnen handelt. Auf Seite 3/Fachbereich Umwelt wird folgendes festgehalten: „… Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken …“. Keine Bedenken? Das müssen wir prüfen. Die Diskussion um die Altlast-Deponie in Langendamm hat uns für dieses Thema sensibilisiert.

Angesichts der Diskussion um die Altlasten-Situation in Langendamm plädieren wir eindeutig für die Sanierung der Altablagerung durch Bodenvollaustausch. Das bedeutet Ausbau, Transport und Entsorgung der belasteten Bodenschichten sowie der Wiedereinbau von unbelastetem Füllboden.

 

Im Grunde fehlen uns aber differenzierte  Unterlagen. Unterlagen wie die Gutachten I bis IV, das schalltechnische Gutachten sowie auch das Gesamtkonzept. Eine angemesse Prüfung des Umweltberichtes und des Durchführungsvertrages ist uns deswegen nicht möglich. Die Verwaltung hat uns zwar die Gutachten I bis IV am 21.01.2019 in das Ratsinformationssystem eingestellt. Für uns ist dieses leider viel zu spät und damit die Vorbereitungszeit für den Ausschuss zu kurz.

Wir können daher am 22.01.2019 nicht ungeprüft über diesen Beschluss zum Bebauungsplan 212 C entscheiden! Wir müssen diesen Aspekt in unseren Fraktionen bzw. in unserer Gruppe G6 prüfen und beraten.

 

Der Ruf nach einem touristischen Leitbild

 

Auch die Diskussion um ein touristisches Leitbild für Varel wird wieder entfacht. Auf der Seite 4/Nr. 2 IHK der Abwägung zum neuen Bauantrag für Deichhörn wird von der IHK ein touristisches Leitbild empfohlen. Für das Nordseebad Dangast gibt es bisher kein touristisches Leitbild. Die IHK plädiert dafür „…ein touristisches Leitbild aufzustellen.“ Die IHK empfiehlt „… ein entsprechendes Leitbild für Dangast gemeinsam mit den örtlichen touristischen Leistungsträgern zu erarbeiten. Das Leitbild sollte die Ziele und Visionen der zukünftigen touristischen Entwicklung aufzeigen und als Orientierungsrahmen für die örtlichen Unternehmen dienen. In diesem Zusammenhang könnte zudem ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, der Grundlage und Planungshilfe für künftige tourismuspolitische Entscheidungen in Dangast und darüber hinaus sein könnte.“

Wir sagen ja zu einem touristische Leitbild. Jedoch benötigen wir ein tourischen Leitbild, welches insbesondere das Magische Dreieck aus dem Künstlerort Dangast, dem Vareler Hafen und die Innenstadt umfasst.

 

Was ist Inhalt des Eckwertepapiers?

 

Ebenfalls diskussionswürdige Einwendungen von Bürgern finden wir z.B. auf Seite 13/B1. Hier fragt ein Bürger oder eine Bürgerin “ … welche Rolle das von der Verwaltung und dem Kurdirektor verfasste Eckwertepapier … spielt? Dieses Eckwertepapier wird im Wertgutachten des GAG auch als Bebauungsplankonzept vom 16.5.2013 bezeichnet.

In der Abwägung wird wie folgt dazu Stellung genommen:Eine separate Beschlusslage zu diesem Eckwertepapier liegt durch den Rat nicht vor. Jedoch weist der Verkaufsbeschluss des Rates vom 26.03.2014 explizit auf die öffentlich bekannt gegebenen Angebotsbedingungen und damit auf die Inhalte des Eckwertepapiers hin.

Das Eckwertepapier liegt uns leider auch nicht zur Prüfung vor, so das wir diese Abwägung ebenfalls nicht nachvollziehen können.

 

Unser Votum

 

Der Beschlussvorschlag 005-2019 der Verwaltung lautet:
Die Abwägungsvorschläge werden zum Beschluss erhoben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 212 C nebst Begründung wird als Satzung beschlossen.

Unser Votum:
Cordula Breitenfeldt und ich mußten dagegen stimmen, da uns eine eingehende Prüfung der vollständigen Unterlagen von der Mehrheitsgruppe nicht gewährt wurde. Wir hatten den Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung in den nächsten Planungsausschuss gestellt. Dieser Antrag wurde von der Mehrheitgruppe abgelehnt. Die  Fraktion Zukunft Varel und die parteilose Ratsfrau Fau Papen hatten unseren Antrag unterstützt.

Hinweis:
Durch die Vertagung der Beschlussfassung wäre es zu keiner Verzögerung gekommen, da der nächste Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umweltschutz am 05.02.2019 ist. Am 06.02.2019 tagt der Verwaltungsausschuss und der Rat tagt sowieso erst am 13.03.2019.

 

siehe auch Verteilt die Mehrheitsgruppe Blankoschecks?

 

Zur Erinnerung

Mit dem Verkauf und der touristischen Neuplanung der Kuranlage Deichhörn versprachen sich der damalige Rat der Stadt Varel und die Verwaltungsspitze eine neue Einnahmequelle. Man ging bzw. man geht auch heute davon aus, durch den Neubau von Ferienwohnungen mit 700 Betten jährliche Einnahmen von großer Bedeutung für die Region zu erzielen.

Man rechnet mit zusätzlichen jährlichen Übernachtungszahlen in Höhe von 84.000 bis 112.000 Übernachtungen. Das sind pro Bett jährlich 120 bis 160 Übernachtungen. Damit einhergehend sind pro Jahr Kurbeitragseinnahmen in Höhe von 126.000 – 168.000 Euro für diese Wohneinheiten verbunden. Diesen Einnahmen ist ein Kurbeitragssatz von 1,50 Euro pro Übrnachtung zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde eine touristische Wertschöpfung in Höhe von 84.000 bis 112.000 Euro jährlich prognostiziert.


Weitere Dokumente

Beschlussvorlage 005-2019

Abwägung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Gutachten Teil I

Gutachten Teil II

Gutachten Teil III

Gutachten Tel IV

Umweltbericht zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 212 C

Konzeptpapier zur touristischen Entwicklung des Nordseebads Dangast

Zusammenstellung Erträge

 

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