Ferienpark Peters Dangast

Neuer Ärger in Dangast?

Neuer Ärger in Dangast?

 

Dangast. Achter de Gast. Seit kurzem steht dort auf dem öffentlichen Gelände ein großes Bauschild „Wohnen am Meer“. Und schon scheint neuer Ärger in Dangast vorprogrammiert zu sein.

 

Worum geht es?
Vom Investor des Ferienparks wurde ein großes Bauschild auf öffentlichen Gelände an der Straße Achter de Gast aufgestellt.

 

Gemäß § 11 NBauO ist ein Bauher verpflichtet ein Bauschild an seiner Baustelle aufzustellen. Ein Schild mit den wesentlichen Angaben zur Baumaßnahme etc. Dieses Schild soll von öffentlichen Verkehrsflächen (angrenzend an das Baugrundstück)  gut lesbar sein.

 

Im Grunde genügt es also, wenn ein Schild im Zugangsbereich zum Baugrundstück gut lesbar ist. Daher reichen die beiden bestehenden Schilder am Kuckshörner Weg und am Parkplatz an der ehemaligen Kuranlage aus.

 

Nun steht das Schild an der Straße Achter de Gast – ein öffentliches Gelände. Und schon gibt es eine Menge an Fragen von Passanten ….

Hat der Investor dieses Gelände bereits erworben bzw. ist er Besitzer des Grundstücks auf dem das Schild steht?


Wurde das Grundstück bereits bezahlt?


  Ist für das Aufstellen eines Schildes auf öffentlichem Gelände eine Baugenehmigung erforderlich?


Liegt für die Bebauung in der südlichen Sandkuhle eine Baugenehmigung vor? Ist der Bereich bereits eine offizielle Baustelle?

… und und und …

Apropos „Wohnen am Meer“. Ich dachte, es handelt sich um Ferienwohnungen. Mal sehen, ob die Ferienwohnungen für die „offene“ Vermietung auf dem Markt zur Verfügung stehen. Vielleicht werden sie von den Eigentümern auch nur selbst als Feriendomizil genutzt oder entwickeln sich gar zu Dauerwohnungen – wie die Werbung bereits jetzt suggeriert. Die Zukunfts wird es zeigen…

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