Krankenhausreform
Krankenhausreform: Eine dringend benötigte Veränderung
Unsere gegenwärtige Gesundheitslandschaft steckt fest in alten Rollenmustern und ineffizienten Planungsstrukturen. Die Krankenhausplanung erweist sich als wenig wirksam, während die Vergütung stark vom DRG-System abhängig ist. Doch das sind nur einige Probleme, die dringend angegangen werden müssen.
Ein weiteres großes Hindernis ist der niedrige Ambulantisierungsgrad und der allgegenwärtige Fachkräftemangel. Selbst wenn wir innerhalb der bestehenden Strukturen nach Lösungen suchen, wird es uns nicht gelingen, genügend Personal zu rekrutieren, um den Bedarf zu decken.
Deshalb ist eine umfassende Krankenhausreform unerlässlich. Wir müssen eine Transformation hin zu einer Gesundheitsversorgung anstreben, die ressourcenschonend ist, den Bedürfnissen entspricht und Redundanzen vermeidet. Nur so können wir sicherstellen, dass jeder Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung hat, ohne dass unser Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt.
Übersicht Krankenhausreform-Prozesse auf Landes- und Bundesebene
Eckpunktepapier zur Krankenhausreform: Ein Meilenstein für das deutsche Gesundheitssystem
Das Eckpunktepapier zur Krankenhausreform ist ein Schritt zur Modernisierung des deutschen Gesundheitssystems. Es setzt sich mit wichtigen Veränderungen auseinander, die die Behandlungsqualität sichern und steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung gewährleisten und die Bürokratie reduzieren sollen.
Einige Kernpunkte des Papiers sind:
Ziele der Reform: Die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die flächendeckende medizinische Versorgung und die Entbürokratisierung stehen im Fokus.
Vorhaltepauschalen: Notwendige Kliniken erhalten Vorhaltepauschalen, die eine Art Existenzgarantie bieten, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
Qualität statt Quantität: Die Reform zielt darauf ab, dass die Qualität der Behandlung und nicht die Anzahl der Fälle die Versorgung bestimmt.
Transparenz-Offensive: Ab 2024 sollen Patienten transparente Informationen darüber erhalten, welche Leistungen mit welcher Qualität von welchem Krankenhaus angeboten werden.
Verfassungsrechtlicher Rahmen: Die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung bleibt bei den Ländern, und die Reform soll im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen erfolgen.
Das Eckpunktepapier ist ein wichtiger Schritt, um unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen.
Verfassungskonformität der Krankenhausreform: Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger hat ein wichtiges Gutachten zur Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung verfasst. Dieses Gutachten basiert auf der dritten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit dem Titel „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vom 17. April 2023.
In dem umfassenden, etwa 140 Seiten umfassenden Rechtsgutachten werden die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität bewertet. Besonders wird auf die Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes eingegangen und analysiert, ob die Reformvorschläge mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar sind.
4. Stellungnahme zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland: Verbesserungen und Lösungsansätze
Die 4. Stellungnahme zur Reform der Notfall- und Akutversorgung, veröffentlicht von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, setzt sich mit der dringend benötigten Verbesserung der Notfall- und Akutversorgung auseinander. Sie schlägt verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Einrichtung von integrierten Notfallzentren und Leitstellen, um die Effizienz und Koordination zu verbessern.
Einige wichtige Punkte aus der Stellungnahme sind:
Integrierte Notfallzentren (INZ): Diese sollen die Zusammenarbeit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Notaufnahmen der Krankenhäuser verbessern.
Integrierte Leitstellen: Sie sollen die Patientensteuerung optimieren und eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherstellen.
Rettungsdienst: Die Integration des Rettungswesens als integrierter Leistungsbereich in das SGB V wird angestrebt, um eine ganzheitliche Betrachtung sicherzustellen.
Sektorale Trennung: Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, die sektorale Trennung der Versorgung zu überwinden und eine bessere Abstimmung zu erreichen.
Qualifiziertes Personal: Es wird auf den Mangel und den zunehmenden Verlust an qualifiziertem Personal hingewiesen, insbesondere im Pflegebereich.
Die Stellungnahme unterstreicht die Bedeutung einer sinnvollen Reform der Notfall- und Akutversorgung, die das Gesamtsystem im Blick hat und zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Für eine detaillierte Ansicht der 4. Stellungnahme können Sie das Dokument auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums einsehen.
Auswirkungsanalyse zur Krankenhausstrukturreform: Ein Blick auf die Zukunft der Krankenhauslandschaft
Die Auswirkungsanalyse zur Krankenhausstrukturreform, in Auftrag gegeben von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und durchgeführt von VEBETO und HCB, bietet eine eingehende Untersuchung der vorgeschlagenen Stufenmodelle der Versorgung und ihrer potenziellen Konsequenzen für die Krankenhauslandschaft in Deutschland.
Einige Schlüsselpunkte aus der Analyse sind:
Ziel der Analyse: Die Bewertung der „Dritten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vom 6. Dezember 2022, die eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorschlägt.
Versorgungsstufenmodell: Das Konzept sieht eine Einteilung der Krankenhäuser in fünf Versorgungsstufen vor, basierend auf klar definierten Kriterien.
Finanzierung von Vorhaltekosten: Die Finanzierung bestimmter Leistungen ist an die Versorgungsstufe gekoppelt, was die wirtschaftliche Sicherheit der Krankenhäuser beeinflussen könnte.
Datengrundlage: Die Analyse basiert auf öffentlich verfügbaren Daten, insbesondere den Qualitätsberichten der Krankenhäuser.
Auswirkungen der Coronapandemie: Obwohl die Daten aus dem Jahr 2020 stammen, wird erwartet, dass die Ergebnisse nicht stark durch die Pandemie verzerrt sind, da die Analyse sich auf die Vorhaltung von Leistungen konzentriert, nicht auf spezifische Leistungsmengen.
Diese Studie ist ein bedeutender Beitrag zur Diskussion über die Zukunft der Krankenhausversorgung in Deutschland. Sie soll Entscheidungsträgern helfen, die Auswirkungen der Reformvorschläge besser zu verstehen und zu bewerten. Für eine vollständige Einsicht in die Auswirkungsanalyse können Sie das Dokument auf der Website der DKG einsehen.
Das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG): Innovativer Rechtsrahmen für die medizinische Versorgung
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) in Kraft. Es wurde vom Niedersächsischen Landtag am 28. Juni 2022 einstimmig beschlossen und bildet einen modernen und innovativen Rechtsrahmen für die stationäre und sektorenübergreifende medizinische Versorgung.
Die wesentlichen Neuerungen des NKHG umfassen:
Neugliederung der Versorgungsregionen: Niedersachsen wird in acht statt bisher vier Versorgungsregionen gegliedert. Dadurch wird eine stärker auf die Regionen ausgerichtete Krankenhausplanung ermöglicht.
Einführung von Versorgungsstufen: Diese geben an, welche medizinische Versorgung das jeweilige Allgemeinkrankenhaus anbietet und stellen sicher, dass die qualitativen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Regionale Gesundheitszentren (RGZ): Sie sollen eine neue Form der medizinischen Versorgung bieten, insbesondere dort, wo ein Krankenhaus nicht mehr bestehen bleibt. Besonders für ländliche Regionen sind sie von Bedeutung.
Das NKHG zielt darauf ab, die wohnortnahe Versorgung dauerhaft sicherzustellen und die Behandlungsqualität sowie die Versorgungsgerechtigkeit zu stärken. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
3. Stellungnahme zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung: Neugestaltung für eine bedarfsgerechte Versorgung
Die 3. Stellungnahme zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung, veröffentlicht von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, bietet wichtige Empfehlungen zur Neugestaltung des Vergütungssystems für Krankenhäuser in Deutschland.
Einige Kernpunkte der Stellungnahme sind:
Ausgangslage: Die Reform zielt darauf ab, die Probleme des aktuellen DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) anzugehen, das eine rein leistungs- und mengenorientierte Vergütung bietet und dadurch Fehlanreize schafft.
Grundprinzipien: Neben der leistungsabhängigen Vergütung schlägt die Kommission vor, eine Vorhaltefinanzierung einzuführen, die an Versorgungslevel und Leistungsgruppen gekoppelt ist.
Kernbestandteile: Die Reform besteht aus drei Hauptelementen: bundesweit einheitliche Krankenhaus-Level, Einführung von definierten Leistungsgruppen und der Übergang vom DRG-System zum 2-Säulen-Modell „Vorhaltung und DRG“.
Ziele: Die Reform soll zur nachhaltigen Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -vergütung beitragen und ist als Baustein für eine sektorenübergreifende Reform der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland gedacht.
Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer regelmäßigen Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung der Umstellung des Vergütungssystems. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
2. Stellungnahme zur Tagesbehandlung im Krankenhaus: Potenzial und Herausforderungen
Die 2. Stellungnahme zur Tagesbehandlung im Krankenhaus, veröffentlicht von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, befasst sich mit der Möglichkeit, bestimmte Behandlungen, die bisher vollstationär durchgeführt wurden, in Form von Tagesbehandlungen anzubieten.
Einige Kernpunkte der Stellungnahme sind:
Ausgangslage: Aufgrund medizinischen Fortschritts ist für viele Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen keine stationäre Überwachung über Nacht oder am Wochenende notwendig.
Vollstationäre Behandlungen: Deutschland führt im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele vollstationäre Behandlungen durch und hat eine höhere Bettenkapazität.
Tagesklinische Behandlung: Die tagesklinische Behandlung ist in Deutschland nicht flächendeckend möglich und muss vom Krankenhaus aufwendig beantragt werden.
Vergütung: Es existiert keine einheitliche Regelung zur Vergütung von Tagesklinikbehandlungen außerhalb der Psychiatrie, und die Vergütung wird von vielen Krankenhäusern als nicht kostendeckend erachtet.
Empfehlungen: Die Kommission spricht sich für eine deutliche Ausweitung tagesklinischer Behandlungen aus und begrüßt das IGES Gutachten, das eine Ausweitung des AOP Katalogs (ambulantes Operieren) vorschlägt.
Die Stellungnahme hebt hervor, dass Tagesbehandlungen eine wichtige Rolle bei der Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens spielen können, indem sie unnötige Übernachtungen vermeiden und die Ambulantisierung stationärer Leistungen fördern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Erste Stellungnahme zur Reform der stationären Vergütung in Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat ihre erste Stellungnahme zur Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe veröffentlicht. Diese Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe erarbeitet.
Einige wichtige Punkte aus der Stellungnahme sind:
Ausgangslage:
- Die Datenlage ist heterogen, da zwischen der Behandlung von pädiatrischen Fällen (Patient*innen unter 18 Jahren) und der Behandlung in pädiatrischen Abteilungen unterschieden werden muss.
- Nicht alle Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bieten tatsächlich Geburtshilfe an.
- In den letzten 20 Jahren gab es einen Rückgang der Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin auf 334 im Jahr 2020. Die Zahl der vorgehaltenen Betten sank stärker als die Zahl der Abteilungen, während die Zahl der Behandlungsfälle in pädiatrischen Abteilungen bis 2016 moderat stieg.
Empfehlungen:
- Die AG Pädiatrie und Geburtshilfe hat kurzfristige Maßnahmen zur Reform der stationären Vergütung formuliert.
- Die Stellungnahme wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) mitgetragen.
Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen und die Versorgung in den genannten Fachbereichen zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.
Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG): Modernisierung der Krankenhausversorgung
Am 28. Juni 2022 fand der Beschluss zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) durch den Landtag statt. Diese Neufassung, von den Fraktionen der SPD und CDU vorgelegt, beinhaltet wesentliche Änderungen, die darauf abzielen, die Krankenhausversorgung in Niedersachsen zu modernisieren und zu verbessern.
Zu den Kernpunkten der Neufassung gehören:
- Neugliederung der Versorgungsregionen: Niedersachsen wird in acht statt bisher vier Regionen gegliedert, um eine bedarfsgerechtere Krankenhausplanung zu ermöglichen.
- Einführung von Versorgungsstufen: Diese sollen die Art der medizinischen Versorgung in den Allgemeinkrankenhäusern definieren und qualitativ sicherstellen.
- Schaffung von regionalen Gesundheitszentren (RGZ): Insbesondere an Standorten, an denen kein Krankenhaus mehr besteht, sollen RGZ die medizinische Versorgung, vor allem in ländlichen Gebieten, gewährleisten.
Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung: Zukunftsfähige Reformen für Deutschland
Die im Mai 2022 ins Leben gerufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat das Ziel, dringend notwendige Reformen im deutschen Gesundheitswesen anzugehen. Diese Kommission ist beauftragt, Empfehlungen zu erarbeiten und Ziele für eine Krankenhausplanung zu formulieren, die auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basiert. Dabei fließen wichtige Kriterien wie Erreichbarkeit und demographische Entwicklung in die Planung mit ein.
Mit der Einrichtung der Regierungskommission wird ein bedeutender Schritt zur Modernisierung des Krankenhauswesens in Deutschland und zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung für die Bevölkerung markiert. Die daraus resultierenden Reformen haben das Potenzial, das Gesundheitssystem nachhaltig zu verbessern und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.
Im Dezember 2021 wurden im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bedeutende Vereinbarungen zur Krankenhausversorgung festgehalten. Einige der Hauptpunkte sind:
Ambulantisierung: Die Einführung einer sektorengleichen Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG wurde beschlossen, um die Ambulantisierung bisher unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern.
Rettungswesen: Die Integration des Rettungswesens als integrierter Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V wurde beschlossen.
Notfallversorgung: Die Notfallversorgung soll in integrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenhäusern erfolgen.
Pflege: Es wurde vereinbart, Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für Gesundheitsberufe delegationsfähig zu machen.
Diese Vereinbarungen stellen wichtige Schritte zur Verbesserung der Krankenhausversorgung und der Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland dar.
Der Bericht der Enquetekommission Niedersachsen vom Februar 2021 legt den Fokus auf die Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Bundesland. Die Kommission wurde beauftragt, die aktuelle Lage zu analysieren und Empfehlungen für eine hochwertige und wohnortnahe Versorgung zu entwickeln. Die Schwerpunkte des Berichts umfassen:
Ambulante medizinische Versorgung: Eine Untersuchung der aktuellen Situation und die Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung.
Notfallversorgung: Analyse der Notfallversorgung mit dem Ziel, Empfehlungen zur Optimierung zu geben.
Gesundheitsregionen: Betrachtung der regionalen Gesundheitsversorgung und Vorschläge zur Stärkung der Gesundheitsregionen.
Öffentlicher Gesundheitsdienst: Bewertung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und Empfehlungen zur Weiterentwicklung.
Digitalisierung: Erörterung der Rolle der Digitalisierung im Gesundheitswesen und Empfehlungen zur digitalen Transformation.
Der Bericht stellt fest, dass Niedersachsen insgesamt über eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung verfügt. Gleichzeitig werden jedoch Herausforderungen und Verbesserungspotenziale identifiziert, insbesondere in den Bereichen Krankenhausplanung, Notfallversorgung und Digitalisierung.
Der Start der Enquetekommission in Niedersachsen im Januar 2019 markierte den Beginn einer gründlichen Untersuchung und Diskussion über die Zukunft der medizinischen Versorgung im Bundesland. Die Kommission setzte dabei folgende Schwerpunkte:
Analyse der aktuellen Versorgungssituation: Eine umfassende Bewertung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung.
Entwicklung von Empfehlungen: Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Sicherstellung einer hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung.
Berücksichtigung verschiedener Bereiche: Die Einbeziehung einer Vielzahl von Themen wie Krankenhausplanung, Notfallversorgung, Gesundheitsregionen, öffentlicher Gesundheitsdienst und Digitalisierung.
Der Prozess der Enquetekommission legte somit den Grundstein für eine fundierte Diskussion über die Zukunft des Gesundheitswesens in Niedersachsen und die Entwicklung von zielgerichteten Empfehlungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.